Im Sinne unserer Kunden, der europäischer Verbraucher, hat die EU-Kommission mit der GVO 461/2010 eine Verordnung erlassen, die seit dem 01.07.2010 die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt.
In den Leitlineien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die Kommission klar, dass der Hersteller eines Fahrzeugs die Gültigkeit der mit dem Kauf des Fahrzeug gegebenen Herstellergarantien nicht davon abhängig machen darf, dass Instandsetzungs- und Wartungsdienste für das Fahrzeug, d.h. Inspektionen, Service und Wartung in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden müssen.